Das BEJ endet mit einer Abschlussprüfung in Deutsch, Mathematik und Fachrechnen sowie in der Regel auch Englisch.
Neben dem Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis wird die Möglichkeit eröffnet eine weiterführende berufliche Schule wie beispielsweise eine zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule zu besuchen.
Das Berufseinstiegsjahr befreit von der weiteren Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule. Wird jedoch nach dem Berufseinstiegsjahr ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, so besteht weiterhin Berufsschulpflicht.
Schulgeldfreiheit und Lernmittelfreiheit
Der Besuch des Berufseinstiegsjahres ist schulgeldfrei. Es besteht Lernmittelfreiheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.