Ziel des Berufskollegs I ist die Ausbildung kaufmännischer Kräfte, die für Tätigkeiten in der Wirtschaft und in der Verwaltung eingesetzt werden können. Dieses Ziel wird durch berufsfachlichen Unterricht sowie durch eine Vertiefung der Allgemeinbildung an der Schule erreicht.
Zulassung
Die Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg I ist
die Fachschulreife, der Realschulabschluss, das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder
das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs.
Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, so findet ein Auswahlverfahren statt.
Probezeit
Die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg I erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit bestanden hat, muss den Bildungsgang verlassen. Er kann ihn jedoch auf seinen Wunsch bis Ende des Schuljahres weiter besuchen. Wenn der Bildungsgang nicht erfolgreich abgeschlossen wird, ist eine Wiederholung der Klasse nur möglich, wenn die Probezeit bestanden wurde.
1.2 Berufsfachlicher Bereich Betriebswirtschaftslehre Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Gesamtwirtschaft Informatik
Textverarbeitung
2. Wahlpflichtbereich
Übungsfirma*
Geschäftsprozesse/Praxisorientierte Übungen*
Projektkompetenz*
* es kann nur ein Fach unterrichtet werden
3. Wahlbereich
z. B. Sport oder Religionslehre (Projekte) oder weitere Fächer
4. Praktikum
ist fakultativ
Wochenstundenzahl
1 Stunde 2 Stunden
3 Stunden
3 Stunden
2 Stunden
7 Stunden
3 Stunden 2 Stunden
1 Stunde
1 Stunde
5 Stunden
2 Stunden
4 Wochen
Abschlussprüfung
Es findet keine zentrale schriftliche Abschlussprüfung und keine mündliche Prüfung statt. Es wird im Kernfach (Betriebswirtschaftslehre) eine zentrale Klassenarbeit am Ende des zweiten Halbjahres geschrieben.
Möglichkeiten nach Abschluss
Die erfolgreichen Absolventen des BK I können danach die Schule verlassen und
a) ein verkürztes kaufmännisches Ausbildungsverhältnis oder eine Ausbildung in der Verwaltungslaufbahn anschließen, b) als Jungangestellte sofort in der Wirtschaft oder der Verwaltung tätig werden (eine Berufsschulpflicht besteht für sie dann nicht mehr), c) die erworbenen kaufmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse in jedem anderen Beruf nutzbringend verwerten,
d)bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,4 in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft) können die Absolventen das Kaufmännische Berufskolleg II besuchen und dort nach einer entsprechenden Prüfung den Abschluss als "Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent(in)" und die Fachhochschulreife erlangen.
Schulgeldfreiheit, Lernmittelfreiheit
Der Besuch des Berufskollegs I ist schulgeldfrei. Schulbücher können mit einem Zuschuss des Schulträgers in das Eigentum der Schüler übergehen oder im Rahmen der Lernmittelfreiheit von der Schule ausgeliehen werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Tel.07392/9654-0. Nach einer Terminvereinbarung sprechen wir mit Ihnen auch gerne persönlich.
Anmeldung
Anmeldeschluss für die Bewerbung ist immer der 1. März eines Jahres. Ab 20. März werden die Aufnahmezusagen bzw. die Informationen über die Aufnahmeaussichten verschickt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen: 1. Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg 2. beglaubigte Abschrift des Zeugnisses 3. Erklärung, ob und ggf. mit welchem Erfolg bereits ein Berufskolleg besucht wurde.