Die erfolgreichen Absolventen des BK I können danach die Schule verlassen und
a) ein verkürztes kaufmännisches Ausbildungsverhältnis oder eine Ausbildung in der
Verwaltungslaufbahn anschließen,
b) als Jungangestellte sofort in der Wirtschaft oder der Verwaltung tätig werden
(eine Berufsschulpflicht besteht für sie dann nicht mehr),
c) die erworbenen kaufmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse in jedem anderen
Beruf nutzbringend verwerten,
d)bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,4 in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft) können die Absolventen das Kaufmännische Berufskolleg II besuchen und dort nach einer entsprechenden Prüfung den Abschluss als "Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent(in)" und die Fachhochschulreife erlangen.