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Unsere Schule Organisation
SMVSchülersprecherin: Shari Röder, Klasse 2BFW2/2
Stellvertreterin: Nadine Federle, Klasse 2BFW2/1
Kassierer: Pöpperl, Philipp, Klasse 2BFW2/2
ElternbeiratElternbeiratsvorsitzende: Renate Alt, Laupheim
Stellvertreterin: Schlumberger, Dunja, Laupheim
Stellvertreter: Lauber, Wolfgang, Baltringen VerbindungslehrerDr. Holger Block, Chemieabteilung
Michael Maidel, Metallabteilung
PersonalratVorsitzender: Dr. Andreas Koch
Stellvertreter: Dr. Diethardt Sautter
Stellvertreter: Günter Baumann Ansprechpartnerin der Beauftragten für ChancengleichheitSchul- und HausordnungDie Schul- und Hausordnung dient dem friedlichen und reibungslosen Miteinander aller am Schulleben beteiligten Personen. Alle sind für einen geordneten Schulbetrieb mitverantwortlich. Aus diesem Grund haben sich Schule, Schülermitverantwortung und Schulträger folgende Ordnung gegeben, zu deren Einhaltung die Schüler (gemeint sind immer beide Geschlechter) gemäß § 72, 3 SchG und der Schulbesuchsverordnung des MKJS vom 21.3.1982 (GBl. S. 176, K.u.U. S 387 und folgende) verpflichtet sind. Es ist selbstverständlich, dass wir untereinander die allgemeinen Formen des Umgangs und der Höflichkeit beachten. Die Kenntnisnahme wird von den Schülerinnen und Schülern schriftlich bestätigt. Einzelne Paragrafen können dem Download entnommen werden. Schul-_und_Hausordnung_Stand_Sept_2007.doc MS-Word 113 KB Verfahren bei Verhaltensstörungen / Störungen des UnterrichtsDas zehnstufige Verfahren umfasst, immer begleitet von angemessenen pädagogischen Reaktionen, von Stufe 1 bis Stufe 4 die Maßnahmen der Klassenlehrer bzw. Fachlehrer, von Stufe 5 bis Stufe 7 die zeitweiligen Schulausschlussverfahren durch den stellvertretenden Schulleiter und von Stufe 8 bis Stufe 10 das Schulausschlussverfahren durch den Schulleiter. Einzelne Stufen dürfen bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit übersprungen werden. Das Merkblatt ist per Download einsehbar. Massnahmen_bei_Verhaltensstoerungen_und_Unterrichtsstoerungen.doc MS-Word 107 KB Maßnahmen bei SchulversäumnissenDas zehnstufige Verfahren umfasst, immer begleitet von angemessenen pädagogischen Reaktionen, von Stufe 1 bis Stufe 4 die Maßnahmen der Klassenlehrer bzw. Fachlehrer, von Stufe 5 bis Stufe 7 die Bußgeldverfahren bzw. zeitweiligen Schulausschlussverfahren durch den stellvertretenden Schulleiter und von Stufe 8 bis Stufe 10 das Schulausschlussverfahren durch den Schulleiter. Einzelne Stufen dürfen bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit übersprungen werden. Das Merkblatt ist per Download einsehbar. Massnahmen_bei_Schulversaeumnissen.doc MS-Word 111 KB Das InfektionsschutzgesetzUnsere Schülerinnen und Schüler bestätigen durch Unterschrift, ihren Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz vermittelt zu haben. Wir halten die Belehrung zur Kenntnisnahme im Download bereit. Infektionsschutz_Belehrung_Eltern.doc MS-Word 110 KB Die DV-Nutzungsordnung der KvS-Schule LaupheimDie nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der Schule durch Schülerinnen und Schüler auf. Insbesondere müssen Schülerinnen und Schüler darauf achten, dass - mit den Computern der Schule und dazugehörigen Geräten sorgfältig umgegangen wird, - die persönlichen Zugangsdaten für die Computernutzung (Passwort) geheim gehalten und ausschließlich vom jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden, - fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht beachtet werden, vor allem dass Mate-rialien, die von anderen Personen stammen, nicht unberechtigt veröffentlicht werden und dass kein unberechtigter Download von Musikdateien, Spielen etc. erfolgt. - illegale Inhalte weder veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden, - persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen nicht unberechtigt im Internet veröffentlich werden. Unsere Schülerinnen und Schüler bestätigen deren Einverständnis durch Unterschrift. DV-Nutzungsordnung_.doc MS-Word 120 KB
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Weitere Infos gibt`s im Sekretariat bei Frau Beth und Frau Reinhold:

Tel. 07392 9654-0

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